Datenschutzbeauftragter (DSB) Online Marketing

Online Marketing & Tracking geht nicht mehr ohne Datenschutz. Doch viele Datenschutzbeauftragte werden den komplexen Anforderungen im Online Marketing nicht gerecht.

Die DSGVO hat zu noch undurchsichtigeren Tracking geführt: Conversion-API´s, Server-Side Tracking, Fingerprinting, Cookielos. Teilweise wird dadurch der Datenschutz erhöht. Für Nutzer ist das aber kaum noch nachvollziehbar. Gleiches gilt für externe Datenschutzbeauftragte. Dabei lässt sich das Berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 f) ) der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen durchaus auf das Tracking der Webseitenbesucher anwenden.

Denn: Wer seine Pflichten nach der DSGVO erfüllt hat. Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führt, Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) ergriffen hat und auch einhält, seine Mitarbeiter schult und seine Online Marketing Tools und Tracking-Dienste auf Datenschutz Kriterien überprüft, der kann bei einem Cookie Banner auch mal stärkeres Einwilligungs-Nudging probieren, ohne sich ein Bußgeld oder Abmahnungen einzufangen. Denn gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen, welche sich sichtbar bemüht haben, drücken die Datenschutzbehörden eher nochmal ein Auge zu.

Dir fehlt der Durchblick?

Du bist dir nicht sicher, ob du deine Pflichten erfüllt hast? Dann bist du nicht allein. Selbst mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Tracking, Online Marketing und Datenschutz fällt es auch mir manchmal nicht leicht Entscheidungen von Datenschutzbehörden nachzuvollziehen und Risikoabwägungen zu treffen.

Die DSGVO ist in Teilen sehr anspruchsvoll. Erfahrungsgemäß haben die meisten Unternehmen großen Nachholbedarf. Gleichzeitig wird es jetzt im Jahr 2021 langsam ernst und es werden immer mehr Bußgelder verhängt und neue Gerichtsurteile in allen Datenschutz-Relevanten-Bereichen werden kommen. Ganz schön schwierig da am Ball zu bleiben…

Ein reiner Jurist als Datenschutzbeauftragter kann dein Unternehmen lähmen. Agil geht anders.

Zuviel Datenschutz führt zu Ineffizienz und Wettbewerbsnachteilen. Zu wenig Datenschutz führt zu Strafen, Bußgeldern und Abmahnungen. Die Mischung macht´s. Als TÜV-Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragte und Online Marketing Manager mit dem Schwerpunkt Analytics unterstütze ich bei diesen Aufgaben.

Vorteile externer Datenschutzbeauftragte mit Schwerpunkt Online Marketing

  • Schutz vor Bußgeldern, Strafen & Abmahnungen:
    • Überprüfung von eingesetzten Tools auf DSGVO-Kriterien z.B. Google Analytics, Matomo, Mailchimp, Hotjar, Teams, Office365 & Co. + Datenschutz Folgeabschätzung
    • Erstellung von Richtlinien (zum Beispiel im Umgang mit Betroffenenanfragen)
    • Schulung der Marketing Mitarbeiter & Tracking Verantwortlichen
    • Beratung bei Datenpannen.
    • Erstellen einer Datenschutzerklärung
    • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
  • Fester Ansprechpartner bei Fragen: Ansprechpartner in Sachen Datenschutz für Geschäftsführer, Mitarbeiter und Externe (Agenturen, Kunden, Dienstleister)
  • Kein Stillstand: Kurze Antwortzeiten (innerhalb von 24 Stunden) und klare Empfehlungen garantieren den Projekterfolg und vermindern Ineffizienz und Frust.
  • Keine bösen Überraschungen: Auswahl des richtigen Tracking-Konzeptes, Web-Analyse Tool in enger Abstimmung mit der Marketing-Abteilung. Individuell ausgerichtet auf die Bedürfnisse des Unternehmens.
  • Mehr Fokus aufs Kerngeschäft: Beratung und Unterstützung bei allen datenschutzrechtlichen Belangen und Anforderungen. Du und deine Mitarbeiter haben mehr Zeit für Ihre Aufgaben.
René van Loock

Digital-Marketing-Experte mit dem Fokus auf Analytics, Tracking und GDPR (DSGVO) Compliance.

Du benötigst Unterstützung?

Egal ob individuelle Beratung zum Thema DSGVO im Online Marketing oder als dauerhafter Ansprechpartner für dein Unternehmen. 

Warum ist hier eigentlich kein Hinweis zur Datenschutzerklärung oder ein Kästchen zum Ankreuzen?

Wer die Daten nicht versendet oder für Marketingzwecke nutzt. Also die E-Mail-Adresse nicht gleich in den Verteiler packt, der nutzt die Daten nur für den Zweck der Kontaktaufnahme. Das kann derjenige der das Kontaktformular verschickt auch erahnen. Einen Link zur Datenschutzerklärung gibt es weiter unten. Der Nutzer (Betroffene) kann also jederzeit nachschauen was mit seinen Daten passiert. Rechtlich kann man sich auf Artikel 6 Abs 1 b)  DSGVO berufen: die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

Demnach ist die Verarbeitung von Daten für vorvertragliche Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, ohne Einwilligung erlaubt. (Vorausgesetzt natürlich, dass man die Daten nicht auf ewig speichert oder sie zweckentfremdet). Eine extra Zustimmung ist daher absolut unnötig senkt die Akzeptanzrate/ Conversionrate deiner Nutzer.